Das Stadtarchiv Kempten und seine Bestände

V. Die Akten

Bild-Stadtarchiv

Im Stadtarchiv 1995

Unter Akten versteht man eine nach unterschiedlichen Registraturgesichtspunkten gebildete Vereinigung von Schriftstücken.

Bereits im ausgehenden Mittelalter wurde damit begonnen, neben rechtserheblichen Urkunden auch sonstige Verwaltungsschriftstücke zu verwahren, die man meist in chronologischen Zusammenhang brachte. Erst mit der Wende zum 16. Jahrhundert setzte jedoch das eigentliche Aktenzeitalter ein. Das Bestreben, die einzelnen Schreiben einer bestimmten Sache zusammenzuhalten, führte auch zur Zusammenziehung von Sachvorgängen oder einer Serie von Vorgängen. Die Sach- oder Betreffaktenregistratur wurde typisch für die Aktenorganisation.

Als zum Ende des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts das klassische Registratursystem durch das Entstehen der Massenakten überfordert war, schuf man in der Büroreform der 20er Jahre sogenannte Einheitsaktenpläne, die für bestimmte Gruppen gleichartiger Behörden oder ganzer Fachressorts verbindlich vorgeschrieben wurden.

Heute gilt in den Archiven – so auch im Stadtarchiv Kempten – allgemein das Provenienzprinzip, da man bemüht ist, die registraturmäßige Ordnung der Akten mit ihren behördlichen Findmitteln zu erhalten. Dieses Prinzip ermöglicht durch seine systematische Sachaktengliederung ein Forschen ausgehend von der Sachkompetenz der jeweiligen Behörde. Da die Akten bis zur Einführung der Schreibmaschine vor rund 100 Jahren handschriftlich abgefasst wurden, ist zur Bearbeitung die Kenntnis der gotischen Schrift Voraussetzung.

Meistens wird – so auch im Stadtarchiv Kempten – der Aktenbestand des klassischen, historischen Archivs, z.B. Reichsstadt”, von dem neueren Aktenbestand („Vorarchiv” oder „Zwischenarchiv”), der weiterhin durch Abgaben aus den Verwaltungsregistraturen einer natürlichen Vermehrung unterliegt (organisches Wachstum, weshalb ein Archiv keine „Sammlung” ist!), getrennt aufbewahrt. Grundlage der Aktenorganisation im Stadtarchiv Kempten ist die Aktenordnung von 1981. Die Aktenüberlieferung beginnt im 16. Jahrhundert (s.o.!). Der historische Aktenbestand ist durch Karteien verzeichnet und erschlossen. Die Verwaltungsakten des 20. Jahrhunderts sind nach Einheitsaktenplan und Kommunalem Aktenplan geordnet und in alphabetischen Aktenverzeichnissen er fasst und erschlossen. Der Gesamtbestand von etwa 100 000 Akten dokumentiert nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ breit angelegt das Leben der Stadt Kempten in allen wesentlichen Bereichen:

Allgemeine Verwaltung, Rechtswesen, Schule, Kultur und Kirche, Sozial- und Gesundheitswesen, Bau-, Wohnungsund Siedlungswesen, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe und Industrie, Handel und Verkehr.

Von Dr. Franz-Rasso Böck, Stadtarchivar

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